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Keine AU / ASU Plakette mehr ab Januar 2010 Abgasuntersuchung AU wird Bestandteil der Hauptuntersuchung HU

4 Januar 2010 Optimierter Druck Optimierter Druck

Ab 1. Januar 2010 wird keine AU-Plakette mehr geklebt.
Die Abgasuntersuchung wird in die Hauptuntersuchung integriert.
Die Ära der AU-Plakette geht zu Ende.

Was genau wird denn nun ab 2010 anders?


Ab dem 1. Januar 2010 ist die „Untersuchung der Abgase“ — wie sie in Zukunft heißt — ein fester Bestandteil für alle abgasuntersuchungspflichtigen Fahrzeuge. Für Fahrzeuge mit Onboard-Diagnosesystem (OBD) ist dies bereits seit dem 01.04.2006 Standard. In diesem Zuge entfällt die Anbringung
einer AU-Plakette auf dem vorderen Kennzeichen. Die Untersuchung der Abgase darf wie bisher von den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen wie der GTÜ oder einer anerkannten AU-Werkstatt durchgeführt werden. Die Untersuchung darf maximal einen Monat vor der Fälligkeit der HU durchgeführt und dokumentiert werden. Bei der HU führt der GTÜ-Prüfingenieur die Untersuchung der Abgase gleich selbst durch, es sei denn er bekommt die Prüfbescheinigung einer anerkannten AU-Werkstatt ausgehändigt. Dann wird diese Teil des Untersuchungsberichts der Hauptuntersuchung und sollte entsprechend aufbewahrt werden.

WICHTIG:
Die Zusammenlegung bedeutet nicht die Abschaffung der Abgasuntersuchung, sondern lediglich, dass zukünftig die HU und Untersuchung der Abgase zum gleichen Zeitpunkt durchzuführen sind, weil die Untersuchung der Abgase HU-Bestandteil ist.Die Untersuchung der Abgase ist Bestandteil der HU, wird jedoch auf einem separaten Formular ausgewiesen. Für die Bescheinigung der Abgase besteht zwar keine Aufbewahrungspflicht für den Halter,
die GTÜ empfiehlt jedoch, die Bescheinigung zusammen mit dem HU-Bericht bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufzubewahren.

Brauchen wir also bald neue Fahrzeugkennzeichen?

Nein, sicherlich nicht. Das Kleben einer AU-Plakette hat nichts mit einem neuen Fahrzeugkennzeichen zu tun. Bisher waren die Abgasuntersuchung, kurz AU, und die Hauptuntersuchung, also HU, zwei voneinander unabhängige Vorgänge. Diese wurden durch die HU-Plakette am hinteren
Kfz-Kennzeichen und durch die AUPlakette am vorderen Kfz-Kennzeichen deutlich gemacht. Durch die mehrfach verschärfte Abgasgesetzgebung hat die Untersuchung der Abgase an Kraftfahrzeugen seit ihrer Einführung im April 1985 immer mehr an Bedeutung gewonnen.Diese beiden Untersuchungsarten wurden nun zusammengefasst.

Klebt künftig nur noch eine Plakette am Fahrzeug?

Ja. Da die „Untersuchung der Abgase“ zukünftig ein Bestandteil der Hauptuntersuchung ist, wird die Fälligkeit nur noch mit der HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen angezeigt. Die Anbringung einer AU-Plakette auf dem vorderen Kennzeichen entfällt daher mit einer nach dem 1. Januar 2010 durchgeführten Hauptuntersuchung.Die alte AU-Plakette wird dann vom GTÜ-Prüfingenieur entfernt. Es werden ab dem 1. Januar 2010 keine neuen AU-Plaketten vergeben. Bitte lassen Sie Ihre AUPlakette
nach dem 1. Januar 2010 bis zur nächsten Hauptuntersuchung auf dem vorderen Kennzeichen.

Sollten nach dem Entfernen der AU-Plakette Kratzspuren oder Kleberreste auf dem Kennzeichen verbleiben, können diese auf Wunsch kostenlos bei allen teilnehmenden GTÜ-Partnern mit einer speziellen Reparaturplakette abgedeckt werden (keine Pflicht — lediglich optisch schöner). Eine ähnliche Lösung wird auch für Kennzeichen mit
Hartplaketten angeboten. Fragen Sie einfach Ihren GTÜ-Prüfingenieur.

WICHTIG:
Wie bisher wird es jedoch nicht erlaubt sein, individuelle oder eigene Aufkleber anstelle der bisherigen AUPlakette auf das Kennzeichen zu kleben.

Wie verhält es sich mit den Plakettenlaufzeiten?
Die Laufzeit der „Untersuchung der Abgase“ ist mit der Laufzeit der Hauptuntersuchung identisch.Wo steht der Hinweis zur Fälligkeit der nächsten
Untersuchung?
auf der HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen ihres Fahrzeugs
auf der Zulassungsbescheinigung
Teil I / alter Fahrzeugschein
auf Ihrem aktuellen Hauptuntersuchungsbericht.

Quelle:
GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
Vor dem Lauch 25, 70567 Stuttgart
Fon: 0711 97676-0, Fax: 0711 97676-199,
E-Mail info@gtue.de, Internet www.gtue.de
V.i.S.d.P: R. Süßbier, Technischer Leiter

Tags: Allgemein