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4. Internationale ADAC-Oldtimerfahrt „Siegerland Classic“ des AMC Burbach

19 Juli 2010 Optimierter Druck Optimierter Druck

Siegerland Classic

des AMC Burbach – 28. August 2010 für Fahrzeuge der Baujahre bis 1981
Youngtimer 1982 – 1987

Ausschreibung

Für Informationen steht Ihnen
Karl-Heinz Land gerne zur Verfügung:
Tel.: 0171/5518004
Ausschreibungsunterlagen erhältlich bei:
jentsch@amc-burbach.de
www.amc-burbach.de
www.siegerland-classic.de

Ausschreibung

4. Internationale ADAC-Oldtimerfahrt „Siegerland Classic“
am 28. August 2010

1. Veranstalter

Auto- und Motorradclub Hellertal e.V.
im ADAC Burbach-Neunkirchen
Postfach 1226     Tel.: 0171 5518004 (Karl-Heinz Land)
57292 Burbach             0151 11729351 (Gerhard Jentsch)

2. Zeitplan

16.08.2010      Nennungsschluss (Eingang beim Veranstalter)
24.08.2010   Versand der Info u. Nennbestätigung (nur bei gez. Startgeld)
28.08.2010 7:00 – 8:45 Dokumentenprüfung
28.08.2010 7:00 – 9:00 Technische Abnahme
28.08.2010 7:30 – 9:00 Frühstücksbuffet
28.08.2010 9:00  Fahrerbesprechung während des Frühstücks im Restaurant
28.08.2010 9:31  Start des 1. Fahrzeugs mit Präsentation der Teilnehmer
28.08.2010 ab ca. 12:30 Mittags-Imbiss, Fahrzeugpräsentation ( Altstadt Hachenburg )
28.08.2010 ab 13:30  Re-Start
28.08.2010 ab ca. 17:30  Zielankunft
28.08.2010       ab ca. 18:30      Abendessen
28.08.2010 ab ca. 19:30  Siegerehrung

3. Beschreibung der Veranstaltung

Die „Siegerland Classic“ Oldtimerfahrt 2010 ist eine Fahrt für Automobile der Baujahre  bis 1981, sowie für Youngtimer der Baujahre 1982 bis 1987. Sie führt ausschließlich über befestigte Straßen in Deutschland. Die Streckenlänge beträgt ca. 150 km. Sie ist durch eine Pause in 2 Fahrtabschnitte unterteilt.

Gruppe T Touristische Fahrt für PKW`s nach Chinesenzeichen mit ausführlicher  Erklärung bis  Bj. 1981 mehreren kleinen Zeitaufgaben und evtl. einer Sonderaufgabe. Keine Orientierungsaufgaben und ähnliche Schwierigkeiten auf der Strecke.

Gruppe S Sportliche Fahrt für PKW“s nach Chinesenzeichen mit ausführlicher Erklärung , bis  Bj. 1981            Orientierungsaufgaben und 7 Zeitaufgaben (davon zwei 4-6 km-lange Gleichmäßigkeitsprüfungen )

Gruppe YT Touristische Fahrt für PKW`s nach Chinesenzeichen mit ausführlicher  Erklärung ab  Bj. 1982 mehreren kleinen Zeitaufgaben und evtl. einer Sonderaufgabe. Keine Orientierungsaufgaben und ähnliche Schwierigkeiten auf der Strecke.

Gruppe YS Sportliche Fahrt für PKW“s nach Chinesenzeichen mit ausführlicher Erklärung , ab Bj. 1982              Orientierungsaufgaben und 7 Zeitaufgaben (davon zwei 4-6 km-lange Gleichmäßigkeitsprüfungen )

Sinnvolle Mindestausrüstung

Tacho mit 100 m-Rolle, Stoppuhr und eine Funkuhr.

Die geltenden Verkehrsvorschriften sind unter allen Umständen zu beachten und einzuhalten. Jeder Verstoß gegen diese Vorschriften sowie die Verwicklung in einen Verkehrsunfall kann ohne Rücksicht auf die Schuldfrage zu einem Ausschluss des betreffenden Teams führen.  4. Organisation

Veranstaltungs- und Fahrtleitung  Willi Potjans, Sonsbeck
Dr. Hans-Werner Hein, Leverkusen
Stellv. Veranstaltungs- und Fahrtleitung  Gerhard Jentsch, Burbach
Nennbüro/Dokumentenabnahme  Steffen Bechtel, Burbach
Finanzen     Steffen Fey, Burbach
Teamleiter Start- u. Zielbereich/Vorstart  Sebastian Scholko, Burbach
Technische Abnahme    Herbert Klein, Burbach
Teamleiter Zeitnahme    Dominik Land, Betzdorf
Fahrervorstellung/Siegerehrung   Hartmut Klappert, Burbach
Teilnehmerbetreuung    Karl-Heinz Land, Betzdorf

Abschnittsleiter
Werden am Veranstaltungstag bekannt gegeben

5. Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind Fahrer, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind und deren „Oldtimer “- Personenkraftwagen vor dem 31.12.1981 bzw. „Youngtimer“-Personenkraftwagen vor dem 31.12.1987 hergestellt wurden und den Bestimmungen der StVZO entsprechen. Fahrzeuge mit Probefahrt-Kennzeichen (06) oder Dauerkennzeichen (07) sind ebenfalls zum Start zugelassen, sofern die entsprechende Versicherungsbestätigung und Zulassung vorgelegt werden kann.

An den Fahrzeugen ist vorne ein Rallyeschild zu führen. Ebenfalls sind seitlich rechts und links Startnummern so anzubringen, dass die Fahrzeuge bei der Vorbeifahrt an Kontrollstellen einwandfrei zu identifizieren sind.

Weitere Personen bis zur gesetzliche erlaubten Anzahl an Sitzplätzen dürfen mitgenommen werden (nur touristische Wertung). Für sie ist ein zusätzliches Nenngeld zu entrichten.

6. Nennungen und Nenngeld
Nennungen sind zu senden an den AMC Hellertal e.V. im ADAC Burbach-Neunkirchen, Postfach 1226, 57292 Burbach.

Das Nenngeld pro Fahrzeug (2 Personen) beträgt  100,– Euro (touristisch) 125,– Euro (sportlich) Weitere Mitfahrer im Fahrzeug pro Person       25,– Euro (nur touristisch)

Die Teilnehmeranzahl ist auf 100 Fahrzeuge begrenzt. Nennungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Nennungen sind vollständig auszufüllen und müssen unterschrieben sein. Sie werden erst dann bearbeitet, wenn das Nenngeld beim Veranstalter eingegangen ist. Eine Fahrerinformation und die Nennungsbestätigung werden per Post versandt.

Das Nenngeld ist auf das Konto des AMC Hellertal e.V. im ADAC Burbach-Neunkirchen

Der Einzahlungsbeleg ist im Zweifelsfall bei der Dokumentenabnahme vorzulegen. Nenngeld ist Reuegeld und wird nur bei Absage der Veranstaltung  oder bei Nichtannahme einer Nennung zurückgezahlt.

Das Nenngeld beinhaltet:

1 Rallyeschild für das Fahrzeug
1 Teilnehmerverzeichnis
Fahrtunterlagen
Frühstücksbuffet, Mittags-Imbiss, Kuchenbuffet und Abendessen
Sektempfang bei der Zielankunft
Rückholdienstes bei Fahrzeugdefekt zum Maxi Autohof

7. Fahrzeugeinteilung
Die Fahrzeuge werden in folgende Klassen eingeteilt:

Gruppe T  Klasse 1                              bis 31.12.1952
Klasse 2   vom 01.01.1953  bis 31.12.1963
Klasse 3   vom 01.01.1964  bis 31.12.1972
Klasse 4   vom 01.01.1973  bis 31.12.1981

Gruppe S  Klasse 5, 6, 7, 8  Klasseneinteilung nach Nennergebnis

Gruppe YT  Klasse 9   Youngtimer 1982 bis 1987

Gruppe YS  Klasse 10   Youngtimer 1982 bis 1987

Die Klasseneinteilung kann sich auf Grund des Nennungsergebnisses verändern. Klassen mit weniger als 3 Teilnehmern können mit der altersmäßig jüngeren Klasse zusammengelegt werden.

8. Wertung
Es erfolgt eine getrennte Wertung nach Klassen. Sieger ist das Team mit der niedrigsten Strafpunktsumme. Bei Punktgleichheit entscheidet zunächst das Ergebnis der ersten, dann der zweiten Sollzeitprüfung. Eine Mannschaftswertung findet nicht statt.

Punktetabelle

Ausl. bzw. Vor- oder Nachholen einer Orient.- oder Stempelkontrolle   5 Strafpunkte
Ausl. bzw. Vor- oder Nachholen einer Durchf.- oder Zeitkontrolle 10 Strafpunkte
Änderungen in der Bordkarte je Feld     10 Strafpunkte
Bewertung einer Zeitaufgabe         je 1/10 Sek. Abweichung   0,1 Strafpunkte
Höchstpunktzahl bei einer Zeitaufgabe     30 Strafpunkte
Auslassen einer Zeit- oder Sonderaufgabe    30 Strafpunkte
Überschreiten der Organisationszeit      Wertungsverlust
Verlust der Bordkarte       Wertungsverlust
Verstoß gegen die Veranstaltungsregeln    Wertungsverlust

9. Abnahme und Zulassung der Fahrzeuge
Alle Fahrzeuge müssen unmittelbar nach der Dokumentenabnahme für eine Sichtprüfung zur Verfügung stehen. Sie müssen sich im Wesentlichen im originalgetreuen Zustand befinden. Replikas, Jeeps und ähnliche Fahrzeuge sind nicht zugelassen. Fahrzeuge werden nicht zum Start zugelassen, wenn sie technisch und optisch nicht in einwandfreiem Zustand sind oder durch ihr äußeres Erscheinungsbild dem Sport schaden könnten. Darunter fallen auch Fahrzeuge, die als Werbeträger mit neuzeitlicher und branchenfremder Werbung versehen sind.
Bei der Dokumenten-Abnahme sind vorzulegen:
• Gültiger Führerschein des Fahrers
• Kfz-Schein oder Kfz-Brief
• Versicherungsnachweis
• ggfs. Halterverzichtserklärung, falls Sie nicht Eigentümer des Fahrzeugs sind

10. Ehrenpreise

Mindestens 30 % der Teilnehmer, Fahrer und Beifahrer einer jeden Klasse erhalten Pokale/Preise.

Weitere Preise werden ausgeschrieben für:
• den Gesamtsieger ( Sportlich und Touristisch )
• das beste Damenteam
• die weiteste Anreise
• Sonderpreise

11. Versicherung

Der Veranstalter schließt eine Veranstalterhaftpflichtversicherung ab.

12. Haftung

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der „Siegerland Classic“ teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.

Fahrer und Mitfahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen und zwar gegen:

• die FIA, den DMSB, die Mitgliederorganisation des DMSB
• deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre
• die ADAC-Gaue, den Promoter/Serieorganisator
• den Veranstalter, die Sportwarte
• Behörden und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in
Verbindung stehen
• den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung
zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und die Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines
Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

Ebenso erklären Sie obigen Verzicht gegen:

• die anderen Teilnehmer (Fahrer/Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, die Halter der anderen Fahrzeuge
• den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende Vereinbarungen zwischen Fahrer/n,Mitfahrer/n gehen vor) und eigene Helfer und verzichten auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb entstehen, außer für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlich oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

Der  Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung aller Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

13. Besonderes
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, im Bereich des Vorstarts und der Ausstellungsbereiche nach Zielankunft mittels entsprechender Unterlagen eine  Verschmutzung durch Öl und andere Rückstände zu vermeiden.

14. Genehmigung
Die Veranstaltung wurde von der Sportabteilung des ADAC Westfalen genehmigt.

Übernachtungsmöglichkeiten sind am Start- und Zielort im Qualitel Hotel am Maxi Autohof Wilnsdorf (Tel. 02739/30150, email: wilnsdorf@qualitel-hotel.de vorhanden.

www.amc-burbach.de        www.siegerland-classic.de

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