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Vorsicht bei Probefahrten: Dreister Diebstahl einer Suzuki GSX-R1000 während einer Probefahrt, der Dieb schrieb sogar eine SMS

Posted By admin On 14. August 2008 @ 07:00 In Polizei | Comments Disabled

Update 8.5.2009 Diebstahl (Unterschlagung) eines Mofa Typ Saxonette

Update 24.4.2009 Dreister Diebstahl (Unterschlagung) eines Motorrads Suzuki GSX-R100

Update 21.09.2008  “Kaufinteressent” brennt bei Probefahrt durch

Update 14.8.2008 „Kannst die jetzt als geklaut melden!“

Polizei Northeim: Unterschlagung von Mofa Typ Saxonette

Northeim (ots) – Northeim, Tschaikowskistr. Freitag, 08. Mai 2009, 16.00 Uhr
Ein angeblicher Kaufinteressent hatte sich aufgrund eines Zeitungsinserates mit dem 71-jährigen Verkäufer einer Mofa, Typ Saxonette, Farbe silber, verabredet. Man vereinbarte eine Probefahrt. Von dieser kehrte der Täter auch nach einer Stunde nicht zurück. In diesem Zusammenhang sucht die Polizei einen ca. 35 jährigen Mann, Größe ca. 170-175 cm, dunkelblonde Haare, mit Geheimratsecken. Er war mit einem Jeansanzug bekleidet. Schaden ca. 400 Euro. Rückfragen/ Hinweise bitte an die Polizei inNortheim/Osterode

24.04.2009 | 10:55 Uhr
Polizei Essen: Dreister Diebstahl (Unterschlagung) eines Motorrads

Essen Frohnhausen (ots) – Ein Mann (36) hat sein Motorrad (Suzuki GSX-R100, schwarz, Wert: 8.000 Euro) im Internet zum Kauf angeboten. Am Mittwoch (22. April) hat sich ein Interessent zum Besichtigungstermin mit ihm getroffen. Gemeinsam sei man zum Abstellort des Motorrads zu einer Garage an der Hamburger Straße gefahren, so der 36-Jährige bei der Polizei. Der mutmaßliche Käufer sei mit einem VW Polo angereist. Gegen 18 Uhr habe der Unbekannte eine Probefahrt begonnen, den Polo als Pfand zurückgelassen. Zwanzig Minuten später sei eine SMS eingegangen, in der der Täter den Diebstahl der Suzuki mitgeteilt habe. Außerdem solle die Polizei aus dem Spiel bleiben, hieß es in der Nachricht weiter. Eine Besatzung der Polizeiinspektion Süd wurde entsandt. Bei der Überprüfung des VW Polos stellte sich heraus, dass die Kennzeichen nicht ausgegeben sind, das Fahrzeug bereits seit dem 18.12.2008 außer Betrieb gesetzt wurde. Den Wagen stellten die Beamten sicher.

Täterbeschreibung: Etwa 30 Jahre alt, etwa 170 cm groß, schlank mit Bierbauch, trug eine blaue Jeans und ein schwarzes T-Shirt. Das Kriminalkommissariat 32 ermittelt in diesem Fall.

Rückfragen und Hinweise bitte an: Polizei Essen/ Mülheim an der Ruhr
“Kaufinteressent” brennt bei Probefahrt durch Diebstahl blaue Suzuki GSX/R 1000

Köln (ots) – Dass man nach dem Inserieren seines Motorrades im Internet sehr genau die Seriosität potentieller “Kaufinteressenten” hinterfragen sollte, hat am Freitag (19. September) ein Leverkusener (27) zu spät bedacht. Seine 1000er Suzuki ist der unbedachte Halter seitdem los – ohne den geforderten Verkaufspreis erhalten zu haben. Telefonisch hatte sich auf die Online-Anzeige des 27-Jährigen kurz zuvor ein angeblicher Kaufinteressent gemeldet. Schon die Tatsache, dass die Rufnummer unterdrückt war, hätte den Arglosen misstrauisch stimmen müssen. Mit der Bitte um eine Rufnummer und einem anschließenden Rückruf hätte der Motorradhalter sich gegebenenfalls viel Ärger erspart.Tatsächlich ließ er sich nicht einmal die Personalien des Unbekannten geben, der sich nie mit seinem Namen meldete. Auch, als der 27-Jährige sich am Freitagabend mit dem Verdächtigen zu einer Probefahrt traf, ließ er sich dessen Personalausweis nicht aushändigen. Es kam, wie es kommen musste: Der cirka 190cm große, vermutlich deutsche “Kaufinteressent” bestieg die Suzuki. Zunächst fuhr der kahlköpfige Mann, der im Nacken ein auffälliges Tattoo trug, vereinbarungsgemäß auf der Autobahn A 1 vor dem Halter her, der ihm im PKW folgte. Nachdem beide am Kreuz Leverkusen auf die A 3 gewechselt hatten, erreichten sie die Ausfahrt Opladen. Leutselig hatte der Leverkusener mit dem eine dicke beige Jacke Tragenden verabredet, dort die Autobahn wieder zu verlassen. Der Verdächtige verfolgte jedoch offensichtlich ganz andere Absichten. Als der 27-Jährige den Blinker setzte und auf die Verzögerungsspur wechselte, gab der ihm zunächst folgende Kradfahrer Gas und verschwand in Richtung Köln. Der Übertölpelte konnte ihm nicht mehr folgen und begab sich zur Polizeiwache.
Bei dem entwendeten Krad handelt es sich um eine blaue Suzuki GSX/R 1000. Die Polizei Köln bittet um sachdienliche Hinweise unter Tel.-Nr. 0221/229-0. (cg)

Polizeipräsidium Köln Leitungsstab / Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-4 51103 Köln Tel.: 0221/229-5555 E-Mail: pressestelle.koeln@polizei.nrw.de
„Kannst die jetzt als geklaut melden!“

Das schrieb der Motorraddieb, der von der Probefahrt nicht zurückkam, dem Besitzer per SMS.

Ein 45-jähriger Motorradbesitzer inserierte im Internet seine Suzuki GSX-R1000 zum Verkauf. Am Mittwoch (13. August) um 19.30 Uhr erschien ein angeblicher Käufer bei ihm zuhause. Er wollte eine Probefahrt mit dem Motorrad machen. Der 45-jährige Bedburger ließ ihn fahren, ohne sich die Personalien des circa 30-jährigen Mannes geben zu lassen, einen Ausweis einzusehen oder ein Pfand zurückzuhalten. Lediglich eine wertlose Stofftasche mit einer Küchenrolle des Diebes blieb zurück. Nach einer Stunde machte sich der Bedburger mit seinem Auto auf die Suche nach dem angeblichen Käufer. Der blieb unauffindbar, schrieb ihm aber eine SMS auf sein Handy, dass er mit dem Motorrad an einer Pizzeria stehe. Er sei liegen geblieben. Der 45-Jährige fuhr sofort zu der angegebenen Pizzeria, fand vom Motorraddieb aber keine Spur. Plötzlich um 20.50 Uhr wieder eine SMS vom Dieb: „Kannst die jetzt als geklaut melden, du hättest nie das Geld dafür bekommen!“

Der Motorraddieb wird mit circa 30 Jahren, einer Größe von 170 Zentimetern und einer schlanken Statur beschrieben. Er hat kurze, schwarze Haare, vermutlich Südländer, mit Lesebrille. Er war mit einer blauen Jeanshose und –jacke bekleidet.
Bei dem geklauten Motorrad handelt es sich um eine blaue Suzuki GSX-R1000 mit dem Kennzeichen: BM-G46. Der Wert betrug mehrere tausend Euro.
Eine Strafanzeige wegen Diebstahl wurde gefertigt.

Das Regionalkommissariat Bergheim bittet Zeugen, die Hinweise auf den Täter oder das geklaute Motorrad geben können, sich unter Telefon 02233-520 zu melden.

Die Polizei rät Verkäufern von Fahrzeugen, sich bei Probefahrten immer einen Ausweis als Pfand geben zu lassen. Probefahrten werden immer wieder für einen Diebstahl genutzt.

Bedburg – 14.08.2008 – 11:04

Quelle: Polizei Bedburg

Hier ein aktuelles Urteil zu diesem Sachverhalt:

Oberlandesgericht Köln:

Versicherungsschutz für Motorradklau während einer Probefahrt

01.08.2008

Nach einem heute bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 22.07.2008 (Az.: 9 U 188/07) sind einem Motorradbesitzer 10.650,- € als Entschädigung aus der Teilkaskoversicherung zugesprochen worden, nachdem sein Motorrad während einer Probefahrt entwendet worden war.

Der 46 Jahre alte Motorradfahrer aus dem oberbergischen Kreis beabsichtigte, sein gut ein Jahr altes Fahrzeug BMW 1200 GS, das bei der beklagten Versicherungsgesellschaft teilkaskoversichert war, im September 2006 zu verkaufen. Nach eigenen Angaben erwartete seine Familie Zuwachs, so dass er dieser das Geld zur Verfügung stellen wollte. Nach einem Inserat im Internet erschien ein Interessent auf einem älteren Yamaha-Motorrad FJ 1100, der sich als “Josef Krause” vorstellte. Einen Personalausweis ließ sich der Verkäufer nicht vorlegen. Er überließ dem Kaufinteressenten sein Fahrzeug zu einer kurzen Probefahrt, ohne die Fahrzeugpapiere mitzugeben. Während der Probefahrt verschwand der angebliche Herr Krause mit der BMW und ließ sein altes Motorrad zurück, von dem sich später herausstellte, dass es als Bastlerfahrzeug für 600,- € erworben und nicht umgemeldet worden war. Der Versuch, den angeblichen Käufer zu ermitteln, blieb daher ohne Erfolg; “Herr Krause” war in Wahrheit nicht existent. Die Versicherungsgesellschaft verweigerte die Zahlung der Entschädigung mit der Begründung, der Motorradfahrer sei Opfer eines – nicht versicherten – Betruges geworden. Jedenfalls habe er grob fahrlässig gehandelt, als er das hochwertige Motorrad dem unbekannten Käufer zu einer örtlich und zeitlich nicht begrenzten Probefahrt überlassen habe.

Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts gab jetzt dem Motorradbesitzer in zweiter Instanz Recht. Das Gericht geht von einer “Entwendung” im Sinne der Versicherungsbedingungen aus. Der Verkäufer habe, als er das Motorrad zur Probefahrt an den angeblichen Kaufinteressenten zu einer zeitlich und räumlich gegrenzten Probefahrt überließ, seinen “Gewahrsam” an der Maschine nicht aufgeben wollen, dieser sei nur gelockert gewesen. Dies ergebe sich schon daraus, dass der Fahrzeugschein nicht mit übergeben worden sei. Der Interessent habe sich bei seiner Probefahrt nur im Gebiet der kleinen Ortschaft bewegen sollen, in der der Eigentümer wohnt.

Obwohl der Eigentümer des BMW-Motorrades sich keinen amtlichen Ausweis zeigen ließ und nicht um Hinterlassung einer Sicherheit für die Zeit der Probefahrt bat, sei die Versicherung nicht wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls von ihrer Zahlungspflicht frei geworden. Zwar seien die Versäumnisse des Verkäufers als sorgfaltswidrig anzusehen, sie stellten aber keinen groben Verstoß dar, weil der Kaufinteressent sein zum Straßenverkehr zugelassenes Motorrad zurückgelassen habe. Der Verkäufer habe danach annehmen dürfen, den Interessenten im Notfall auch über das Kennzeichen ermitteln zu können. Auch habe die hinterlassene Maschine in den Augen des Verkäufers einen gewissen Wert dargestellt. Die Revision gegen das Urteil wurde vom Senat zugelassen.

Hubertus Nolte / Dezernent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Quelle: http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/01_08_20081/


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